Wer Hauspersonal sucht, führt zuerst ein Gespräch über Gehalt. Das ist verständlich und führt regelmäßig zu einer Fehlkalkulation, weil das Gehalt nur etwa vier Fünftel der Rechnung ist.
Der Rest sind Abgaben, Sachbezüge, Versicherung und das Honorar der Vermittlung. Dieser Beitrag legt die Zahlen für 2026 offen und benennt die Pflichten, die auch dann gelten, wenn niemand danach fragt.
Eine Position, die zweimal besetzt werden muss, kostet mehr als jede Gehaltsstufe, die Sie sich in der Verhandlung gespart haben.
Was die Positionen kosten
Für Hauspersonal existiert keine amtliche Gehaltsstatistik. Die zugänglichen Zahlen kommen von Vermittlungsagenturen, die vom Gehalt ihren eigenen Satz ableiten, und von allgemeinen Gehaltsportalen, die Servicekräfte und Privatpersonal vermischen.
Wir nennen deshalb Rahmen, nicht Preise. Ein Portal, das für Diener 27.000 € bis 36.000 € im Jahr ausweist, beschreibt nicht dieselbe Rolle wie eine Agentur, die für einen ausgebildeten Butler das Vier- bis Fünffache nennt.
- ✦Butler. Auf Privathaushalte spezialisierte Agenturen nennen 50.000 € bis 150.000 € im Jahr, meist mit Kost und Logis und langen Diensttagen.
- ✦Hausdame und Hauswirtschafterin. Die häufigste Vollzeitposition. Realistischer Rahmen für eine erfahrene Kraft mit Führungsanteil: 3.000 € bis 4.500 € brutto im Monat.
- ✦Privatkoch. Zwei getrennte Preislogiken: dauerhaft angestellt wie eine Vollzeitposition, für einzelne Abende dagegen pro Gast abgerechnet.
- ✦Chauffeur. Personenschutzausbildung, Sprachen und Bereitschaftszeiten bestimmen die Zahl. Einen belastbaren öffentlichen Richtwert gibt es nicht.
- ✦Nanny und Kindermädchen. Von der Teilzeitkraft im Minijob bis zur ausgebildeten Live-in-Nanny reicht die Spanne über das Dreifache.
- ✦Wirtschafterpaar. Für Anwesen und Zweitresidenzen üblich: zwei Arbeitsverträge, eine Wohnung, zwei Sachbezugsrechnungen.
Wo eine Zahl fehlt, fehlt sie mit Absicht. Für Schweizer Chauffeurspositionen veröffentlichen die spezialisierten Vermittler bewusst keine Gehaltsbenchmarks, und eine erfundene Spanne hilft Ihnen in keiner Verhandlung.
Der Aufschlag, den niemand mitrechnet
Oberhalb der Minijob-Grenze ist eine Anstellung im Privathaushalt eine gewöhnliche sozialversicherungspflichtige Anstellung. Der Arbeitgeberanteil beträgt 2026 rund 20,65% des Bruttogehalts.
- ✦Rentenversicherung 9,3%
- ✦Krankenversicherung 7,3% zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags, zusammen etwa 8,75%
- ✦Pflegeversicherung 1,8%; der Zuschlag für Kinderlose trifft nur die Beschäftigte
- ✦Arbeitslosenversicherung 1,3%
Gerechnet an einer Hausdame mit 3.500 € brutto: rund 723 € Arbeitgeberanteil, also etwa 4.223 € im Monat und 50.700 € im Jahr. Dazu der Beitrag zur Unfallkasse und, einmalig, das Honorar der Vermittlung.
Der Mindestlohn setzt die Untergrenze dieser Rechnung. Bei vierzig Wochenstunden sind 13,90 € je Stunde rund 2.420 € brutto im Monat, ab 2027 rund 2.540 €.
Minijob oder Anstellung
Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 € im Monat im Jahresdurchschnitt. Sie ist seit der Reform an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm, ohne dass der Gesetzgeber erneut tätig werden muss.
Bei 13,90 € je Stunde entspricht das etwa 43 Stunden im Monat, also rund zehn Wochenstunden. Für eine Reinigungskraft trägt das; für eine Hausdame, einen Koch oder eine Nanny trägt es nicht.
Bis zu dieser Grenze läuft die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale, und der Haushalt zahlt höchstens 14,62%: je 5% Kranken- und Rentenversicherung, 0,8% und 0,22% Umlagen, 1,6% Unfallversicherung und 2% Pauschsteuer. Die Anmeldung ist nicht optional, sondern vorgeschrieben.
Wer eine Vollzeitkraft als Minijob anmeldet, betreibt keine Steueroptimierung. Er haftet für die Beiträge nach — und die Beschäftigte hat keine Absicherung.
Kost und Logis bei Live-in-Positionen
Freie Verpflegung und eine Wohnung im Haus sind kein Geschenk, sondern Sachbezug. Für 2026 gelten bundesweit 345 € im Monat für volle Verpflegung und 285 € im Monat für die Unterkunft.
Diese Werte erhöhen das steuer- und beitragspflichtige Entgelt. Sie können sie anrechnen, wenn der Arbeitsvertrag das ausdrücklich regelt; ohne Regelung bleibt es eine Leistung, die Sie doppelt tragen.
Was Sie zurückbekommen
§ 35a EStG gibt 20% der Aufwendungen als Steuerermäßigung, in drei getrennten Töpfen mit eigenen Höchstbeträgen: 510 € im Jahr für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis als Minijob, 4.000 € für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder für haushaltsnahe Dienstleistungen, 1.200 € für Handwerkerleistungen.
Für die zweite und dritte Gruppe verlangt das Gesetz eine Rechnung und die Zahlung über ein Konto. Barzahlung fällt vollständig heraus, auch bei sonst korrekter Anmeldung.
Bei einer Vollzeitkraft ist der Höchstbetrag von 4.000 € nach wenigen Monaten erreicht. Die Ermäßigung mildert die Rechnung, sie verändert die Größenordnung nicht.
Pflichten, die auch im Privathaushalt gelten
Ein Privathaushalt ist arbeitsrechtlich ein Kleinbetrieb. Der Kündigungsschutz nach § 23 KSchG greift erst über zehn Beschäftigten, weshalb er praktisch nie greift. Alles Folgende gilt unabhängig davon:
- ✦Mindestlohn. 13,90 € je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027. Keine Ausnahme für Privathaushalte.
- ✦Schriftlicher Nachweis. Das Nachweisgesetz verlangt die wesentlichen Vertragsbedingungen unterschrieben auf Papier — elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kernangaben am ersten Arbeitstag, weitere binnen sieben Tagen, der Rest binnen eines Monats. Bußgeld bis 2.000 €.
- ✦Unfallversicherung. Pflicht, ohne Wahlmöglichkeit. Zuständig ist die regionale Unfallkasse, nicht eine Berufsgenossenschaft; die Unfallkasse Berlin nennt pauschal 90 € im Jahr.
- ✦Kündigungsfristen. § 622 BGB gilt unabhängig von der Haushaltsgröße: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, mit steigender Dauer länger.
- ✦Diskriminierungsverbot. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch im Kleinbetrieb und kann eine Kündigung unwirksam machen.
- ✦Besondere Schutzrechte. Mutterschutz und der Schutz schwerbehinderter Beschäftigter gelten größenunabhängig; im zweiten Fall ist die Zustimmung des Integrationsamts nötig.
Das Arbeitszeitgesetz gilt ebenfalls. Die Ausnahme des § 18 Absatz 1 Nummer 3 ArbZG ist eng: Sie erfasst nur Beschäftigte, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen leben und diese eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen.
Ein Butler, ein Koch, ein Chauffeur oder eine Hausdame fällt darunter nicht. Für diese Positionen gelten Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten wie überall sonst.
Die Frage, die am teuersten wird
Live-in-Positionen werden häufig mit einer niedrigen vertraglichen Stundenzahl und faktischer Rundum-Verfügbarkeit vereinbart. Das ist das riskanteste Modell im Privathaushalt.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 entschieden (5 AZR 505/20): Der Mindestlohn ist für jede Stunde geschuldet, in der die vertraglich versprochene Arbeit geleistet wird. Maßgeblich ist der tatsächliche Umfang der geschuldeten Tätigkeit, nicht die im Vertrag genannte Stundenzahl.
Für eine Kraft mit dreißig vereinbarten Wochenstunden und faktischer Nachtbereitschaft heißt das: Die Nachforderung bemisst sich an dem, was erwartet wurde. Wer Bereitschaft will, vereinbart und bezahlt sie ausdrücklich.
Was eine Vermittlung kosten darf
Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland erlaubnisfrei. Das Honorar liegt marktüblich bei 1,8 bis 2,5 Bruttomonatsgehältern der besetzten Position und wird erst mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag fällig.
§ 296 SGB III bindet die Vermittlung gegenüber der arbeitsuchenden Person: Der Vertrag braucht Schriftform, das Honorar entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung, und es ist auf 2.000 € inklusive Umsatzsteuer begrenzt. Für Au-pair-Vermittlung sind es 150 €, bei Vermittlung in einen Minijob darf nichts verlangt werden.
Gegenüber Ihnen als anstellendem Haushalt gilt diese Obergrenze nicht. Verhandelbar ist das Honorar dennoch immer, und bei hohen Gehältern ist ein degressiver Satz üblich.
In der Schweiz ist die Lage strenger geregelt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz stellt Vermittlung und Personalverleih unter Bewilligungspflicht, und die Provision entsteht auch dort erst mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrags.
Diskretion gehört in den Vertrag
Hauspersonal sieht Ihre Wohnräume, Ihre Termine, Ihre Familie und Ihre Gäste. Eine Verschwiegenheitsklausel ist deshalb keine Formalie, sondern der eigentliche Vertragsgegenstand neben der Arbeitsleistung.
Was hineingehört: die Reichweite der Verschwiegenheit nach Vertragsende, der Umgang mit Fotos und Aufnahmen, die Behandlung von Gästen und ein klares Verbot der Erwähnung des Haushalts in beruflichen Referenzen. Was nicht hineingehört: eine Klausel, die Sie nie durchsetzen würden.
Warum Diskretion eine Struktur und keine Zusage ist, behandelt unser Beitrag über Diskretion; wie eine Anbieterprüfung praktisch abläuft, der Beitrag zum Vetting von Luxus-Dienstleistern.
Drei Muster, bei denen wir abbrechen
Das erste ist die Vorauszahlung für eine Kandidatensuche. Wer an seinen eigenen Kandidatenstamm glaubt, arbeitet erfolgsabhängig; gegenüber Arbeitsuchenden ist Vorkasse ohnehin unzulässig.
Das zweite ist der Rat, eine Vollzeitkraft als Minijob zu führen oder ohne Anmeldung zu beschäftigen. Eine Vermittlung, die das vorschlägt, verschiebt eine Nachzahlungspflicht auf Sie und ist als Partner disqualifiziert.
Das dritte ist die Kandidatenmappe vor jeder Prüfung. Wer Ihnen zehn Profile schickt, bevor er Ihren Haushalt, Ihre Anforderungen und Ihren Diskretionsgrad verstanden hat, vermittelt nicht, sondern verteilt.
Häufige Fragen
Was kostet die Vermittlung von Hauspersonal über eine Agentur?
Marktüblich sind 1,8 bis 2,5 Bruttomonatsgehälter der besetzten Position, fällig erst bei unterschriebenem Arbeitsvertrag. Für Sie als anstellenden Haushalt gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Gedeckelt ist nur, was einer arbeitsuchenden Person berechnet werden darf: nach § 296 SGB III höchstens 2.000 € inklusive Umsatzsteuer, bei Au-pair-Vermittlung 150 €, bei Vermittlung in einen Minijob nichts. Klären Sie vorab, ob die genannte Zahl brutto oder netto gemeint ist.
Was kostet eine Hausdame im Monat wirklich?
Auf das Bruttogehalt kommen 2026 rund 20,65% Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Rentenversicherung 9,3%, Krankenversicherung 7,3% zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8%, Arbeitslosenversicherung 1,3%. Bei 3.500 € brutto sind das etwa 4.220 € im Monat. Hinzu kommt der Beitrag zur Unfallkasse, in Berlin pauschal 90 € im Jahr.
Ab wann ist Hauspersonal kein Minijob mehr?
2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat im Jahresdurchschnitt. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit ihm. Bis zu dieser Grenze läuft die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale, und der Haushalt zahlt maximal 14,62% Abgaben. Darüber ist es eine gewöhnliche sozialversicherungspflichtige Anstellung.
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Hauspersonal?
Ja, ohne Ausnahme für Privathaushalte. Seit 1. Januar 2026 sind es 13,90 € je Stunde, ab 1. Januar 2027 dann 14,60 €. Bei vierzig Wochenstunden ist das eine Untergrenze von rund 2.420 € brutto im Monat. Entscheidend ist die tatsächlich geschuldete Zeit: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20) entschieden, dass auch Bereitschaftszeit zu vergüten ist, wenn während ihr Arbeit geschuldet wird.
Kann ich die Kosten für Hauspersonal von der Steuer absetzen?
Teilweise. § 35a EStG gibt 20% der Aufwendungen als Steuerermäßigung, mit drei getrennten Höchstbeträgen: 510 € im Jahr für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis als Minijob, 4.000 € für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, 1.200 € für Handwerkerleistungen. Für die beiden letzten Fälle verlangt das Gesetz Rechnung und unbare Zahlung; Barzahlung fällt heraus.
Der ruhige Weg zur Besetzung
Eine Position gelingt, wenn vor dem ersten Gespräch drei Dinge stehen: die Vollkostenrechnung statt einer Gehaltszahl, eine schriftliche Beschreibung von Aufgaben und Bereitschaftszeiten und eine Regel, wer über Ihren Haushalt was erfährt.
The Allocation1 vermittelt kein Personal und berechnet auf kein Mandat eine Provision. Wir strukturieren Ihr Anliegen — Position, Rahmen, Zeithorizont, Diskretionsgrad — und legen es ausschließlich geprüften Dienstleistern vor, ohne öffentliche Ausschreibung. Sie können dafür eine Einladung anfragen.
Zur Offenheit gehört auch dieser Hinweis: The Allocation1 wird von KI-Agenten auf NanoCorp betrieben, mit menschlicher Letztentscheidung bei jedem Mandat. Deshalb halten wir die Zahlen in diesem Beitrag aktuell und nennen ihre Quelle, wenn Sie danach fragen.
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